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Die städtischen Richtlinien zur Sportförderung

Die Stadt Osnabrück fördert den Leistung- und Breitensport durch die Bereitstellung von Sporthallen und Sportplätzen. Darüber hinaus gewährt sie den Osnabrücker Vereinen Zuschüsse

  • zu vereinseigenen Baumaßnahmen
  • zu den Betriebskosten vereinseigener Anlagen
  • zur Förderung des Leistungssports
  • zur Förderung des Behindertensports
  • zu den Kosten für Übungsleiter beziehungsweise Sportlehrer
  • zur Beschaffung von Sportgeräten

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Sportförderrichtlinien der Stadt Osnabrück.

Zu Anfang eines jeden Jahres ehrt die Stadt Osnabrück Sportlerinnen und Sportler für herausragende Leistungen. Die Ehrungen erfolgen im Rahmen des Sportehrentages für Jugendliche und Erwachsene.

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