Zum Wohl der Katzen - Kastrationspflicht für Katzen in Osnabrück
Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht
Der Rat der Stadt Osnabrück hat, wie mittlerweile viele andere Kommunen auch, beschlossen, die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung für alle Hauskatzen mit Freigang zur Pflicht zu machen.
Diese Regelungen finden Sie in § 6 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Osnabrück:
- Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, müssen diese vor dem ersten Freigang von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen lassen.
- Die Katzen müssen bis zum 1. März eines Jahres, spätestens bis zur Vollendung des 7. Lebensmonats kastriert werden.
- Die Katzenhalterinnen und Katzenhalter müssen mit der Kennzeichnung die Registrierung ihrer Katzen in einer der Haustier-Registrierungsdatenbanken (Zum Beispiel: TASSO e.V. oder Deutsches Haustierregister) vornehmen.
- Als Halter gilt auch, wer freilaufende Katzen regelmäßig füttert.
- Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.
- Katzen, die vor dem 1. August 2012 gekennzeichnet wurden, sind bis zum 31. Oktober 2012 zu registrieren.
Katzenkastration vermindert Katzenelend
In den letzten Jahren hat durch die unkontrollierte Vermehrung von Hauskatzen und verwilderten Katzen in Osnabrück – wie in vielen anderen Städten auch – die Zahl der Katzen sprunghaft zugenommen. Viele dieser Katzen sind verwahrlost, krank und befallen von Flöhen und Würmern. Dies gilt besonders für dauerhaft frei lebende Katzen.
Die Kastration aller freilaufenden Katzen und Kater, der sogenannten "Freigänger", ist der einzig geeignete und tierartgerechte Weg aus diesem 'Verelendungkreislauf'. Aus diesem Grund sind in Osnabrück alle Halter von Katzen und Katern verpflichtet, ihre freilaufenden Tiere frühzeitig kastrieren zu lassen.
Warum kastrieren?
Alle verwildert lebenden Katzen stammen von Hauskatzen ab, deren Fortpflanzung nicht kontrolliert wurde. Katzen können im Jahr zwei bis dreimal jeweils bis zu sechs Junge bekommen, die wiederum nach einem halben Jahr selbst Nachwuchs bekommen können. Die Zahl der Nachkommen von nur einer Katze steigt so nach nur vier Jahren in die Tausende.
Oft werden diese zumeist ungewollten Katzenwelpen ausgesetzt oder in Tierheimen abgegeben. Die Aufnahmekapazitäten der Heime sind aber erschöpft. Die ausgesetzten wie die bereits frei lebenden jungen Katzen werden sich wieder vermehren – die Spirale läuft weiter und das Katzenelend wächst von Wurf zu Wurf.
Die Kastration von Katzen und Katern hilft Katzenelend zu vermeiden. Die Gefahr der Ansteckung mit Katzenkrankheiten verringert sich durch ein verändertes Revierverhalten von kastrierten Katzen und Katern deutlich. Es kommt zu weniger Revierkämpfen und den damit verbundenen Verletzungs- und Infektionsgefahren. Ohne menschliche Fürsorge sind die Katzen und Kater Parasiten und anderen Krankheiten hilflos ausgesetzt und geben diese unkontrolliert weiter.
Welche Katzen sind zu kastrieren?
Die Verpflichtung zur Kastration besteht für die Freigänger, also alle Katzen, die einen Zugang ins Freie haben.
Wann kastrieren?
Lassen Sie Ihre freilaufende Katze und Ihren freilaufenden Kater jetzt kastrieren, bevor im Frühjahr neue Kätzchen geboren werden. Um eine Vermehrung zu verhindern, müssen weibliche und männliche Katzen bis zum 1. März eines Jahres, spätestens bis zur Vollendung des 7. Lebensmonats kastriert werden.
Die Kastration ist für die Tierärztin oder den Tierarzt ein routinemäßiger Eingriff, der unter Narkose durchgeführt und von den Katzen gut verkraftet wird. Ihre Tierärztin oder Ihr Tierarzt berät Sie gerne.
Kosten
Die Kosten der Kastration betragen für einen Kater rund 60 und für eine Katze etwa 120 Euro.
Kennzeichnung und Registrierung
Viele Katzen werden jedes Jahr aufgefunden, laufen zu und kommen als Fundtiere in das Tierheim. Häufig ist es nicht möglich, den Tierhalter zu ermitteln. Die Tiere bleiben bis zu einer Vermittlung zum Teil über Monate im Tierheim. Ist eine Vermittlung erfolglos, sogar für den Rest ihres Lebens.
Durch eine Kennzeichnung mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung, verbunden mit einer Registrierung in einer der Haustier-Registrierungsdatenbanken (Zum Beispiel: TASSO e.V. oder Deutsches Haustierregister) bleibt der Katze dieses Schicksal erspart.
Die Registrierung bei den Datenbanken ist kostenlos. Eine Kennzeichnung mit einem Chip kostet rund 35 Euro. Eine Tätowierung ist günstiger, verblasst aber in Laufe der Zeit und müsste dann erneuert werden.
Verwilderte Katzen
Handlungsbedarf besteht natürlich auch bei den bereits verwilderten Hauskatzen. Auch diese Katzen müssen kastriert werden. Um das Einfangen und die weitere Versorgung der Tiere kümmern sich die Tierschutzorganisationen mit Unterstützung der Stadt Osnabrück.
Hierzu werden Informationen darüber benötigt, wo sich verwilderte Hauskatzen aufhalten. Wenn Ihnen Katzenkolonien bekannt sind oder Sie regelmäßig Katzen sehen, die offenbar sich selbst überlassen sind, geben Sie bitte diese Informationen weiter, damit den Katzen geholfen werden kann.
Kontaktdaten
Stadt Osnabrück
Fachbereich Bürger und Ordnung
Tel.: 0541 323-4490
ordnung(at)osnabrueck.de
Katzenschutzbund Osnabrück e.V.
Postfach 2624, 49016 Osnabrück
Tel. 05402 6079750
www.katzenschutzbund.com/
Tierschutz Osnabrück und Umgebung e.V.
Zum Flugplatz 3, 49078 Osnabrück
Tel. Tierheim: 0541 441232
Tel. Geschäftsstelle: 0541 442102
www.tierschutz-osnabrueck.de
VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz
Schomburgstraße 120, 22767 Hamburg
Tel: 040 3992490
www.vier-pfoten.de
TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V.
Frankfurter Str. 20, 65795 Hattersheim
Tel.: 06190 937300
www.tasso.net
Deutsches Haustierregister
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel.: 0228 6049635
www.registrier-dein-tier.de
Helfen Sie mit, indem Sie Ihre freilaufende Katze und Ihren Kater kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen!
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