Aktuelles
08.03.2022
AWIGO, OSB und Polizei warnen: Vorsicht bei der Sperrmüllentsorgung!
Auch in unserer Region sind gewerbliche Drittanbieter für die Sperrmüllentsorgung unterwegs, die auf den ersten Blick nicht als solche zu erkennen sind. Ihre Internetseiten (zum Beispiel die Domain Osnabrück-Sperrmüll) ähneln in der Gestaltung denen von kommunalen Entsorgern, im Gespräch mit ihren Kunden gäben sie sich auch als Subunternehmer der kommunalen Entsorger aus.
Bei Beauftragung werden dann jedoch Entgelte im hohen zweistelligen bis dreistelligen Bereich für die Sperrmüllentsorgung verlangt, wie Anrufende berichten. Der Preis werde nach Besichtigung und geschätztem Aufwand verhandelt. Teilweise wirke das Angebot unseriös bis dubios. Dieses Phänomen lässt sich aktuell nicht nur in der Region Osnabrück beobachten, wie die SWR-Sendung Marktcheck vom 8. Februar verdeutlicht (Link zum Beitrag in der SWR-Mediathek: "Das falsche Amt erwischt - Webseiten zum Verwechseln ähnlich"). Genau von solchen Vorfällen wie in dem Beitrag gezeigt, berichten auch Menschen aus Stadt und Landkreis Osnabrück.
Zur Klarstellung: In der Stadt Osnabrück beträgt die Sperrmüllgebühr 29 Euro je angefangene fünf Kubikmeter. Ein Termin kann über hier beantragt werden. Eine Barzahlung gibt es bei der Osnabrücker Müllabfuhr nicht!
Im Landkreis Osnabrück sind die Kosten für die Sperrmüllsammlung bereits über die Abfallgebühren gedeckt, die AWIGO-Unternehmensgruppe sammelt Sperrabfälle an den Haushalten bis zu viermal im Jahr kostenlos ein. Abholtermine sind online ausschließlich über www.awigo.de oder die AWIGO-App zu vereinbaren.
Die beiden kommunalen Entsorger bieten KEINEN Abholdienst aus der Wohnung an, sondern nur vom Gehweg vor dem Haus. Der Sperrmüll muss also am Straßenrand zur Abholung bereitstehen. Auch werden keine Subunternehmer mit der Sperrmüllsammlung beauftragt.
AWIGO und OSB bitten um entsprechende Umsicht bei der zukünftigen Beauftragung von Sperrmüllterminen: Achten Sie darauf, über welche Website oder welche Telefonnummer Sie Ihre Bestellung auslösen! Seien Sie außerdem vorsichtig bei Haustürgeschäften! Betroffenen wird dringend empfohlen, nach einem Vorfall Strafanzeige zu erstatten.
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