Aktuelles
01.02.2016
Neuregelungen der Straßenreinigung: Änderungen der Gebühren
Darüber hinaus wurden auch Änderungen für Hinterliegergrundstücke beschlossen. Das sind Grundstücke, die durch die gereinigte Straße erschlossen werden, aber nicht direkt an diese angrenzen. Während bei diesen Grundstücken von der zur gereinigten Straße hin liegenden Frontlänge bisher – abweichend von den rechtlich zulässigen Möglichkeiten – lediglich 70 Prozent für die Gebührenberechnung zugrunde gelegt wurden, wird die Front jetzt voll berücksichtigt.
In dem neuen Straßenverzeichnis ist festgelegt, welche Straßen künftig wie gereinigt werden. Dort ist auch aufgeführt, für welche Straßen zusätzliche Reinigungsgänge vorgesehen sind. Ausführliche Informationen zur Straßenreinigung, dem Straßenverzeichnis, den Reinigungsklassen, den Gebühren für 2016 sowie zur neuen Gebührenberechnung mit Beispielen sind im Internet einsehbar.
Die Straßenliste mit den Reinigungsklassen liegt auch beim Osnabrücker Service Betrieb, Hafenringstraße 12, aus und kann dort während der Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr eingesehen werden.
Auskünfte zur Zuordnung der einzelnen Straßen zu den jeweiligen Reinigungsklassen erteilt Gerlind Kolbe vom Osnabrücker Service Betrieb unter der Telefonnummer 0541 323-4588. Für weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Bescheid stehen die jeweils im Briefkopf aufgeführten Mitarbeiter des Fachdienstes Steuern und Gebühren gerne zur Verfügung.
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