Aktuelles
21.10.2015
Startklar für den Winterdienst
„Wenn Schneefall oder Glätte zu erwarten sind, sind bis zu 240 unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rufbereitschaft, pro Schicht bei vollem Winterdiensteinsatz sind es circa 100, um die Straßen von Schnee und Eis zu befreien, wenn nötig im Dauereinsatz. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat dabei höchste Priorität“, sagt Axel Raue, Betriebsleiter des OSB. Insgesamt sind 1.300 Tonnen Streusalz und 200 Tonnen Split eingelagert. Mehr Streusalz ist auf Abruf bereit
Bei Wintereinbruch werden pro Einsatz mit sechs Großfahrzeugen rund 480 Kilometer Straßenlänge betreut. Dazu kommen Haltestellen, Radwege sowie bestimmte Plätze, Mittelinseln, Zebrastreifen und die Fußgängerzone. Axel Raue: „In vielen Fällen leisten wir über das gesetzlich vorgeschriebene Maß Winterdienst. Bei starken und anhaltenden Schneefällen bitten wir jedoch um Verständnis, dass unsere Kapazitäten begrenzt sind und wir nicht überall sofort im Einsatz sein können.“
Der Winterdienst konzentriert sich dann gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht auf Straßen und Bereiche mit der höchsten Priorität. Dazu zählen verkehrswichtige und gefährliche Straßenabschnitte, unter anderem Rettungswege, Hauptverkehrswege, Steigungen und Brücken oder Kreuzungsbereiche.
„Winterdienst ist eine hochspezialisierte Gemeinschaftsleistung, bei der Umweltschutz groß geschrieben wird. Hilfe erhalten wir zum Beispiel durch Straßenwetterinformationen von zuverlässigen Wetterdiensten und der modernen Fahrzeugtechnik, die uns bei der Wahl des richtigen Zeitpunkts und der richtigen Streumenge für die Winterdiensteinsätze unterstützen“, macht Raue deutlich. In Osnabrück hat sich seit vielen Jahren der Winterdienst bewährt. Das Ziel hierbei ist eine optimale Balance zwischen Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit zu erreichen.
Auch Bürgerinnen und Bürger sind in der Pflicht
„Aber auch die Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Teil beitragen, um für sichere Straßen zu sorgen.“ Für das Räumen und Streuen der Gehwege bei Schnee und Glätte sind in Osnabrück gemäß der kommunalen Satzung die Anlieger beziehungsweise Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Verkehrssicherheit muss an Wochentagen in der Regel bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr hergestellt sein und tagsüber jeweils bis 20 Uhr aufrechterhalten werden. Nachts gibt es weder auf Straßen noch auf Gehwegen eine generelle Winterdienstpflicht. Wenn es keine Anlieger gibt, kann die Kommune auf Gehwegen zusätzliche Winterdienstaufgaben übernehmen, wenn diese als verkehrswichtig und gefährlich gelten.
Damit die Müllabfuhr auch im Winter zuverlässig funktioniert, ist es wichtig, dass die Zugänge zu den Mülltonnen bis sechs Uhr morgens mindestens in Breite eines Müllbehälters schnee- und eisfrei sind.
Trotz des großen Engagements und der pausenlosen Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter kann es zu Behinderungen im Straßenverkehr kommen. Deswegen bittet der Osnabrücker Service-Betrieb alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr, damit die Unfallgefahr verringert wird. „Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen oder Ganzjahresreifen Pflicht. Wer mit dem Fahrzeug unterwegs ist, sollte seine Geschwindigkeit an die jeweiligen Wetterverhältnisse anpassen, möglichst die geräumten Straßen nutzen und das ungehinderte Durchkommen der Winterdienstfahrzeuge ermöglichen“, so der Betriebsleiter.
Ein ausführlicher Informationsflyer zum Winterdienst steht zum Download bereit.
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