Öffentliche Gewässer
Der Osnabrücker ServiceBetrieb unterhält
etwa 180 km Gewässer
mit ca. 1300 Verrohrungen
200 Kanaleinlaufrosten
rund 20 ha Seefläche
Je nach Erfordernis mähen wir die Gräben und entfernen das Laub, räumen die Gewässersohlen, reparieren und setzen zum Beispiel die Böschung wieder in Stand.
Die Pflicht zur Gewässerunterhaltung ergibt sich aus dem Niedersächsischen Wassergesetz, wonach grundsätzlich die Eigentümer bzw. die Anlieger unterhaltungspflichtig sind.
Auch andere Gesetze und Vorschriften müssen beachtet werden, insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz, wonach bestimmte Zeiträume für die Durchführung der Arbeiten einzuhalten sind.
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