Ermäßigungen üder die Kultur- und Unterstützungskarte (KUKUK) können im Einzelfall erfolgen.
Kostenlose Teilnahme an Kunst-Angeboten, wenn bereits Instrumental- oder Gesangsunterricht (Satzung 2.) belegt wird. Es wird nur die monatliche Materialpauschale berechnet.
Kulturticket Osnabrücker Studierende haben die Möglichkeit, mit dem Kulturticket (integriert im Studierendenausweis) an ausgewählten Angeboten der Musik und Kunstschule kostenfrei teilzunehmen. Wichtige Hinweise: Jegliche Teilnahme an Angeboten der Musik- und Kunstschule ist grundsätzlich abhängig von persönlicher Eignung und ausreichend freien Kapazitäten. Eine Belegung von mehreren Angeboten innerhalb der Sparten Kunst oder Musik ist nicht zulässig. Es ist aber möglich, an je einem Angebot in der Musik als auch in der Kunst teilzunehmen. Eine Teilnahme ist nur nach Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung für das jeweils laufende Semester möglich und wird semesterweise befristet. Die Teilnahme im darauffolgenden Semester muss erneut beantragt werden und obliegt wiederum dem Status freier Kapazitäten zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Über das Kulturticket werden nur die Unterrichtsgebühren abgedeckt. In Kunstkursen fallen die Materialpauschalen gemäß Gebührensatzung an. Das Gleiche gilt für die Ausleihe von Instrumenten. Im Bereich der Musik ist über das Kulturticket die Teilnahme an Ensembles, Bands und Chören nach Probebesuch und Eignung in Absprache mit den Lehrenden möglich. Musikalische Einzel- und Gruppenunterrichte sind auch für Studierende kostenpflichtig. Konzerte sind kostenfrei.