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Grünflächensatzung

In Osnabrück gibt es eine Grünflächensatzung. Mit diesem Instrument möchte die Stadt ihre öffentlichen Grünflächen besser schützen und zukünftige Nutzungen klarer regeln. So sind beispielsweise Lagerfeuer oder Alkoholkonsum auf Kinderspielplätzen grundsätzlich verboten. Der Gebrauch von handelsüblichen Holzkohlegrills ist, soweit ein ausreichender Abstand zwischen Glut und Grasnarbe besteht, jedoch erlaubt. Für außergewöhnliche Nutzungen der öffentlichen Grünanlagen, zum Beispiel das Aufstellen von Werbeträgern, sowie für Sport- und Musikveranstaltungen werden zukünftig Gebühren erhoben.

Der vollständige Satzungstext ist im Internet zu finden unter: Grünflächensatzung (Ortsrecht, Punkt 6).

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