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Fundbüro

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Was sind Fundsachen?

Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind.

Sie haben etwas verloren:

  • Im Stadtgebiet von Osnabrück: Rufen Sie bitte beim Fundbüro der Stadt Osnabrück (Telefon 0541 323-2471) an oder suchen sie online direk hier.
  • Außerhalb des Stadtgebietes: Rufen Sie bitte bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung an.
  • In Bussen: Rufen Sie bitte bei den Stadtwerken Osnabrück AG, Telefon 0541 2002-2211 oder dem jeweiligen privaten Busunternehmen an.
  • In Zügen: Rufen Sie bitte die Deutsche Bahn, Telefon 030 586020909, beziehungsweise die Nord-West-Bahn, Telefon: 0541 20024321, an.

Sie haben etwas gefunden:

Es gibt folgende Möglichkeiten:

1. Gegenstände, die der Verlierer eventuell dringend benötigt (zum Beispiel Schlüssel), geben Sie am besten bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle ab. (Die Fundsachen werden dann von der Polizei unverzüglich zum Fundbüro gebracht.)

2. Sie geben den Gegenstand beim Fundbüro ab oder senden ihn per Post an

Stadt Osnabrück, Fachbereich Bürger und Ordnung, Fundbüro, Postfach 44 60, 49034 Osnabrück.

3. Sie nehmen die Sache selbst in Verwahrung (üblich bei sperrigen Gegenständen wie Fahrräder, Roller, Leitern et cetera). Dazu teilen Sie uns bitte schriftlich folgendes mit: Ihren Absender mit Telefonverbindung für eventuelle Rückfragen, Fundort und Fundtag, Beschreibung des Gegenstandes (Marke, Farbe, Nummern, Gravuren und so weiter) bei Fahrrädern: Bauart (Damen- oder Herrenrad und so weiter), Farbe, Nummern, Gravuren, Marke, Farbe, Anzahl der Gänge, Rahmennummer, Besonderheiten. Einen Vordruck dafür erhalten Sie im Fundbüro.

Nach Eingang der Anzeige beim Fundbüro erhalten Sie eine Fundanzeigenbescheinigung. Fundgegenstände mit einem Wert bis zu 5 Euro sind nicht anzeigepflichtig.

Tiere

Tiere melden Sie bitte dem Tierheim Osnabrück, Zum Flugplatz 3, 49078 Osnabrück, Telefon: 0541 441232. Ausnahme: Fundkatzen. Das Tierheim hat aktuell einen Aufnahmestopp für Fundkatzen. Diese melden Sie bitte dem Fundbüro unter: fundbuero(at)osnabrueck.de

Aufbewahrungsfristen/Eigentumserwerb

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate nach Anzeige des Fundes. Ist der Eigentümer nicht bekannt oder macht er seine Rechte an der Fundsache nicht geltend, erwirbt der Finder Eigentum an der Sache (Zum Schutz personenbezogener Daten werden folgende Gegenstände nicht an den Finder herausgegeben, bzw. versteigert: Amtliche, persönliche oder Inhaberdokumente, Schlüssel sowie digitale Datenträger einschließlich Mobiltelefone, sofern personenbezogene Daten vom Fundbüro nicht gelöscht werden können).

Finderlohn

Der vom Verlierer an den Finder zu entrichtende Finderlohn beträgt 5 % des Schätzwertes bei einem Wert bis 500 Euro, darüber hinaus 3 % vom Mehrwert.

Versteigerungen

Fundsachenversteigerungen finden cirka zweimal im Jahr statt. Die Termine können Sie der Tagespresse entnehmen oder beim Fundbüro erfragen.

Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch

Gebühren

Bei einem Schätzwert von 10 bis 50 Euro: 5 Euro

Bei einem Schätzwert von über 50 bis 500 Euro: 15 % des Schätzwertes

Bei einem Schätzwert von über 500 Euro: 75 Euro zuzüglich 2 % des Schätzwertes, soweit er 500 Euro übersteigt, jedoch mindestens 82 Euro

Bescheinigungen und sonstige schriftliche Auskünfte in Fundangelegenheiten: 5 Euro.

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www.osnabrueck.de

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