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Regeln und Pflichten rund um den Hund

Hunde sind in Osnabrück gern gesehen. Was aber ist wichtig, damit das tägliche Miteinander von Hund und Mensch in unserer Stadt reibungslos abläuft?

Anleinpflicht

Grundsätzlich können Hunde in Osnabrück außerhalb der Innenstadt1, der Waldgebiete2, des Bürgerparks, der Friedhöfe und des Bereichs Rubbenbruch3 ohne Leine frei laufen.

Die Einschränkung des Freilaufs ist vom 1. April bis zum 15. Juli, den sogenannten Brut- und Setzzeiten, durch landesrechtliche Regelungen auf die sogenannte übrige freie Landschaft ausgedehnt (auf der Karte blau gekennzeichnet). Hierzu gehören Bereiche wie der Westerberg. Grünanlagen, wie zum Beispiel der Riedenbach sind vom Leinenzwang ausgenommen.

Ganzjährig gilt in folgenden Bereichen ein Leinenzwang:

  • In der Innenstadt (auf der Karte gelb gekennzeichnet)
  • In den Waldgebieten, dem Bereich „Rubbenbruchsee / Natruper Holz“ und dem Bürgerpark (auf der Karte violett gekennzeichnet)
  • Auf Friedhöfen (auf der Karte grün gekennzeichnet)

Auf Märkten wie Wochen- oder Jahrmärkten und bei Veranstaltungen, bei denen viele Menschen unterwegs sind, zum Beispiel Umzügen und Volksfesten, müssen Hunde immer angeleint werden.

Zum Schutz und zur Sicherheit von Kindern, aber auch um zu verhindern, dass Flächen verunreinigt werden, ist die Mitnahme von Hunden auf Spiel- und Sportplätzen, Schulhöfen und Kindergärten untersagt. Dort, wo die Hunde von sich aus auf diese Flächen laufen können, sind sie im direkten Umfeld der Einrichtungen an die Leine zu nehmen.

Hunde sind immer so zu führen, dass der Hund keine Menschen oder Tiere anspringt, angreift oder Tiere hetzt oder reißt.

Auch auf frei zugänglichen Privatflächen kann es Regelungen über das Führen von Hunden geben. Achten Sie auf die entsprechenden Schilder.

Verstöße gegen die Regelungen über das Anleinen können mit einem Bußgeld von 55 Euro belegt werden.

1Zur Innenstadt gehört das durch Hasetorwall, Natruper-Tor-Wall, Heger-Tor-Wall, Schloßwall, Johannistorwall, Petersburger Wall, Konrad-Adenauer-Ring, August-Bebel-Platz und die Bahnstrecken umschlossene Gebiet.

2Waldgebiete sind größere, zusammenhängende Baumbestände, nicht jedoch Baumgruppen oder Alleen.

3Der Bereich Rubbenbruch wird durch die Straßen / Flächen Eichelkamp, Zum Flugplatz, Rheiner Landstraße, Heger Friedhof, Lotter Kirchweg, Trotzenburg, Klinikum Finkenhügel, Am Heger Holz, Edinghausen, Kleingartengelände Sedanstraße, Am Natruper Holz, Wilhelm-Kelch-Straße. Am Tannenhof, Wersener Straße, Fichtenstraße, Barenteich, An der Landwehr, Leyer Straße begrenzt.

Teilnahme am Verkehr

Sie dürfen natürlich als Fußgänger mit Ihrem Hund am Verkehr teilnehmen. Außerdem darf Ihr Hund Sie begleiten, wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Nicht erlaubt ist allerdings das Führen des Hundes am Mofa, Motorrad oder Auto.

Lassen Sie Ihren Hund im Verkehr nie unbeaufsichtigt. Er kann schnell unter die Räder geraten und dabei auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Hundekot

Auch Ihr Hund muss mal. Fußgängerzonen, Straßen und öffentliche Plätze sind jedoch kein Hundeklo. Verrichtet Ihr Hund hier sein Geschäft, müssen Sie den Kot sofort beseitigen. Im Stadtgebiet gibt es zahlreiche Hundestationen, an denen Sie frische Beutel ziehen oder benutzte Beutel entsorgen können. Natürlich tut es auch jede normale Plastiktüte, die Sie danach in den Müll geben.

Wo Hundestationen aufgestellt sind, ist aus der Karte oben ersichtlich.

Wenn Sie dabei ertappt werden, den Kot Ihres Tieres einfach liegenzulassen, kostet Sie das ein Bußgeld von 55 Euro.

Bitte kein Bellen

Hunde bellen manchmal oder machen Lärm. In Maßen ist das auch überhaupt kein Problem. Sorgen Sie aber unbedingt dafür, dass Ihr Hund Dritte nicht durch übermäßigen Lärm belästigt oder sogar in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr in ihrer Nachtruhe stört.

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    Übersichtskarte rund um den Hund

    Im Kartendienst „Gassibeutel“  finden Sie alle Informationen zu den folgenden Themen:

    • Hundestationen
    • Mülleimer
    • Hundefreilauffläche
    • Anleinpflicht

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    www.osnabrueck.de

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